Anlässlich der ersten Lockerungen bezüglich des öffentlichen Lebens während der Coronavirus-Pandemie, möchten wir Ihnen ein Update zu den aktuellen Maßnahmen zur Verfügung stellen, die wir zugunsten Ihrer Gesundheit und der unserer Mitarbeiter eingeführt haben:

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Schlosspark

Der Schlosspark ist weiterhin geöffnet, wir bitten Sie jedoch, einen Sicherheitsabstand zu anderen Besuchern zu halten. 

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Mini-Landrover

Ab sofort ist es wieder möglich, die Mini-Landrover unter Berücksichtigung der folgenden Punkte anzumieten:

  • Aufgrund der besonderen Umstände, können wir bei den Fahrzeugen derzeit kein Service-Personal anbieten.
  • Mietunterlagen, Anleitung und Schlüssel erhalten Sie gegen Abgabe eines Pfands im Parkshop.
  • Bitte beachten Sie die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln.
  • Reinigen Sie die Fahrzeuge nach der Benutzung bitte selbstständig!
  • Zum Ein- und Ausparken dürfen die Fahrzeuge nur geschoben werden.
  • Nach der Fahrt unbedingt wieder das Ladekabel anschließen.

Viel Spaß auf der Entdeckungsfahrt durch den Schlosspark!

 

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Parkshop

Seit Montag, dem 20.04. ist der Parkshop wieder für Sie geöffnet! Sie können nun täglich von 10–18 Uhr wieder in unserem Laden stöbern.

Unter Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln bitten wir Sie, gemäß den Empfehlungen der Bundesregierung, einen Mundschutz zu tragen.

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Golfanlage Schloss Lütetsburg

Die Golfanlage hat am Mittwoch, dem 06.05.20 ihren Betrieb unter Berücksichtigung strenger Auflagen wieder aufgenommen.

Um den Hygiene- und Abstandsregeln gerecht zu werden, ist es vorerst notwendig, dass Sie im Voraus Startzeiten buchen, wenn Sie Golf spielen möchten.

Bitte besuchen Sie die Website des Golfclubs für alle weiteren und aktuellen Informationen: www.golfclub-luetetsburg.de

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Lütetsburg Lodges

Seit dem 11. Mai 2020 können in Niedersachsen Ferienwohnungen unter Berücksichtigung bestimmter Auflagen wieder Gäste beherbergen.

Vorerst gilt bei der Buchung für Ferienwohnungen daher eine Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen, d.h. eine Ferienunterkunft darf maximal von einer Reisegemeinschaft pro Woche genutzt werden. Beträgt deren Aufenthalt weniger als 7 Tage, bleibt die Unterkunft für die restlichen Tage gesperrt.

Daher bitten wir Sie um Verständnis, sollten wir unter bestimmten Umständen Buchungsanfragen ablehnen und Sie bezüglich eines alternativen Aufenthaltsdatums kontaktieren. 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.luetetsburg-lodges.de

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Veranstaltungen

Aufgrund der aktuellen Situation war es bereits notwendig, bestimmte Veranstaltungen abzusagen – deshalb bitten wir Sie, sich vor den jeweiligen Veranstaltungen auf unserer Veranstaltungsseite zu informieren. Hier werden wir notwendige Absagen kommunizieren und (falls dies möglich ist) alternative Veranstaltungsdaten bekannt geben.

Den Veranstaltungskalender finden Sie unter: www.luetetsburg.com/de/veranstaltungen/

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Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und hoffen, dass Sie und Ihre Lieben diese Zeit und die damit einhergehenden Herausforderungen gesund überstehen – in der Zwischenzeit freuen wir uns, wenn wir Sie für einen Spaziergang im Schlosspark oder einer Runde Golf auf dem Golfplatz begrüßen können.

Ihre Gräfliche Familie und das Team von Schloss Lütetsburg

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